Gemeinden stärken

Die Gemeinden erhalten mit der Initiative mehr Mitbestimmung. Sie und nicht der Kanton sollen sagen können, wer bei ihren Angelegenheiten mitstimmen darf. Nach Annahme der Initiative wird nirgendwo automatisch das Ausländerstimmrecht eingeführt. Die Gemeinden dürfen neu aber selber bestimmen, ob sie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung das Stimmrecht erteilen wollen.

 

Integration durch Mitbestimmung

Die Ausübung politischer Rechte am Wohnort ist ein zentraler Faktor für die Integration in der Gemeinde. Sichere Schulwege, ein neues Abfallreglement oder die Sanierung des Dorfplatzes betreffen alle in der Gemeinde – unabhängig vom Schweizer Pass. Deshalb sollen auch alle Niedergelassenen an der Gemeindeversammlung oder an der Urne mitbestimmen dürfen.

 

Rechte und Pflichten

Das Recht, bei kommunalen Vorlagen mitbestimmen zu können, zeigt Ausländerinnen und Ausländern auch, dass sie von ihren Schweizer Mitbürgern ernst genommen werden. Untersuchungen zum Ausländerstimmrecht in den Kantonen Neuenburg und Jura zeigen, dass die Gewährung von politischen Rechten die Integration positiv beeinflusst. Das Ausländerstimmrecht ist ein starkes Symbol, dass Ausländerinnen und Ausländern hier bei uns Rechte und Pflichten haben.

 

Erfahrungen sind positiv

Fast alle westschweizer Kantone sowie Graubünden und Appenzell Ausserrhoden kennen bereits das Ausländerstimmrecht auf kommunaler oder kantonaler Ebene. Dort wurden nie Vorstösse lanciert, dieses wieder abzuschaffen. In Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Irland und Belgien dürfen Schweizer nach drei bis fünf Jahren Aufenthalt abstimmen. Und im Kanton Luzern führten die reformierte Kirche 1973 und die katholische Kirche 1993 mit Erfolg das Ausländerstimmrecht ein.

 

Alternative zur Einbürgerung

Es ist wichtig, dass verschiedene Wege offen stehen, um politisch aktiv zu werden. Die Einbürgerung darf nicht als der einzige Weg zu politischer Partizipation gesehen werden; das Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene soll eine Alternative dazu sein. Je mehr Menschen an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, desto mehr Rückhalt erhalten die Entscheide und die Verantwortung wird geteilt.

 

Aus der Vergangenheit lernen

Forderungen um die Erweiterung von politischen Rechten gaben schon immer zu Diskussionen Anlass. Bei der Beratung des Entwurfes der Bundesverfassung von 1848 führten die Gegner von politischen Rechten für „kantonsfremde“ Schweizer Argumente ins Feld, die heute wieder vertraut klingen. Die Gegner waren der Meinung, dass bei Einführung eines Niedergelassenenstimmrechts eine Masse mitzusprechen habe, welche weder die Bedürfnisse noch die politischen Verhältnisse genug kenne. Ein anderes Beispiel waren die jahrzehntelangen Diskussionen um das Frauenstimmrecht.

 

Demokratie weiterentwickeln

Sowohl das Frauenstimmrecht wie das Stimm- und Wahlrecht für kantonsfremde Schweizer sorgten in der Vergangenheit für rote Köpfe und heftige Diskussionen. Beides ist heute kein Thema mehr. Im Gegenteil: Der Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen von der Mitbestimmung erscheint aus heutiger Sicht inakzeptabel! Unsere Demokratie hat sich ständig weiterentwickelt – die Zeit ist reif, einen Schritt weiter zu gehen! Wir meinen, dass jetzt genau der richtige Zeitpunkt da ist, um endlich ein Bekenntnis an die gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer zu machen!